Wird ein wohngebäudeversichertes Haus nach einem Schaden unbenutzbar und ist die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar, übernimmt Neodigital in der Wohngebäudeversicherung die notwendigen und tatsächlich entstandenen Kosten für den Transport und die Lagerung der versicherten Sachen – die Lagerkosten längstens für 24 Monate und nur, sofern keine andere Versicherung dafür aufkommt.
Zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen ersetzt der Versicherer die Kosten für Transport und Lagerung der versicherten Sachen, die infolge eines Versicherungsfalles notwendig werden und tatsächlich angefallen sind. Voraussetzung ist, dass das versicherte Gebäude unbenutzbar geworden ist und dem Versicherungsnehmer die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem das versicherte Gebäude wieder benutzbar ist oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil des versicherten Gebäudes wieder zumutbar ist. Die Ersatzleistung erfolgt längstens für die Dauer von 24 Monaten.
Voraussetzung für den Ersatz ist, dass nicht eine anderweitige Versicherung für die Kosten aufkommt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Gebäude nach einem versicherten Schaden nicht mehr nutzbar ist und Sie Ihre Sachen nicht zumutbar in einem noch nutzbaren Teil unterbringen können, werden die notwendigen und tatsächlich entstandenen Transport- und Lagerkosten übernommen. Die Lagerkosten werden bezahlt, bis das Gebäude wieder benutzbar oder eine Lagerung darin wieder zumutbar ist – höchstens jedoch für 24 Monate. Voraussetzung ist außerdem, dass keine andere Versicherung diese Kosten trägt.
Häufige Fragen
Wann werden Transport- und Lagerkosten überhaupt übernommen?
Wenn das versicherte Gebäude infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Ersetzt werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten.
Wie lange werden die Lagerkosten bezahlt?
Die Lagerkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem das Gebäude wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil wieder zumutbar ist, längstens jedoch für 24 Monate.
Zahlt der Versicherer auch, wenn eine andere Versicherung eintreten könnte?
Nein. Voraussetzung für den Ersatz ist, dass nicht eine anderweitige Versicherung für die Kosten aufkommt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025