Wird nach einem Schaden das Erdreich des Versicherungsgrundstücks verunreinigt, ersetzt die Neodigital in der Wohngebäudeversicherung die Dekontaminationskosten, die aufgrund behördlicher Anordnungen entstehen – etwa für die Untersuchung, Dekontamination oder den Austausch des Bodens, den Transport des Aushubs zur Deponie und die Wiederherstellung des früheren Grundstückszustands. Die Anordnung muss auf vor dem Schaden geltenden Vorschriften beruhen, die Kontamination muss nachweislich durch den Versicherungsfall entstanden sein und die Anordnung innerhalb von neun Monaten ergehen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf höchstens 20.000 EUR begrenzt.
Der Versicherer ersetzt zusätzlich die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Dekontaminationskosten. Das sind Kosten, die aufgrund von behördlichen Anordnungen infolge eines Versicherungsfalls entstehen. Ersetzt werden Kosten, um
- das Erdreich des Versicherungsgrundstücks zu untersuchen, zu dekontaminieren oder auszutauschen;
- den Aushub in die nächstgelegene, geeignete Deponie zu transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten;
- insoweit den Zustand des Grundstücks vor Eintritt des Versicherungsfalls wiederherzustellen.
Die Kosten werden ersetzt, soweit die behördlichen Anordnungen alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen ergangen, die vor Eintritt des Versicherungsfalls erlassen waren.
- Sie betreffen eine Kontamination, die nachweislich durch diesen Versicherungsfall entstanden ist.
- Sie sind innerhalb von neun Monaten seit dem Versicherungsfall ergangen.
Ist das Erdreich bereits kontaminiert und wird es durch den Versicherungsfall zusätzlich verunreinigt, gilt Folgendes: Es werden nur die Aufwendungen ersetzt, die über die Beseitigung der bestehenden Kontamination hinausgehen. Unerheblich ist dabei, ob und wann dieser Betrag ohne den Versicherungsfall aufgewendet worden wäre.
Nicht ersetzt werden Aufwendungen wegen sonstiger behördlicher Anordnungen oder wegen sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen.
Die genannten Dekontaminationskosten gelten nicht als Aufräumungskosten.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer unverzüglich zu melden, wenn er eine behördliche Anordnung erhält. Das muss er auch dann unverzüglich tun, wenn längere Rechtsbehelfsfristen bestehen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf max. 20.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versicherter Schaden dazu führt, dass eine Behörde die Reinigung oder den Austausch von verunreinigtem Erdreich auf dem Grundstück anordnet, übernimmt der Versicherer diese Kosten. Dazu gehören die Untersuchung und Dekontamination des Bodens, der Transport und die Entsorgung des Aushubs sowie die Wiederherstellung des früheren Zustands. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anordnung innerhalb von neun Monaten ergeht und die Verunreinigung nachweislich aus diesem Schaden stammt. Die Erstattung ist je Versicherungsfall auf höchstens 20.000 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt der Versicherer bei einer Verunreinigung des Erdreichs?
Ersetzt werden die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, um das Erdreich des Versicherungsgrundstücks zu untersuchen, zu dekontaminieren oder auszutauschen, den Aushub zur nächstgelegenen geeigneten Deponie zu transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten sowie den Zustand des Grundstücks vor dem Versicherungsfall wiederherzustellen.
Innerhalb welcher Frist muss die behördliche Anordnung ergehen?
Die behördliche Anordnung muss innerhalb von neun Monaten seit dem Versicherungsfall ergangen sein. Außerdem muss sie auf vor dem Schaden geltenden Gesetzen oder Verordnungen beruhen und eine nachweislich durch diesen Versicherungsfall entstandene Kontamination betreffen.
Was gilt, wenn das Erdreich schon vorher verunreinigt war?
War das Erdreich bereits kontaminiert und wird es durch den Versicherungsfall zusätzlich verunreinigt, werden nur die Aufwendungen ersetzt, die über die Beseitigung der bereits bestehenden Kontamination hinausgehen. Ob und wann dieser Betrag sonst angefallen wäre, spielt dabei keine Rolle.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung für die Dekontamination?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf höchstens 20.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025