Wird ein bei der Neodigital versichertes Wohngebäude verkauft, tritt der Käufer als neuer Versicherungsnehmer automatisch in den bestehenden Vertrag ein – bei Immobilien mit dem Datum des Grundbucheintrags. Wer verkauft oder erwirbt, muss den Verkauf unverzüglich anzeigen; sowohl Versicherer als auch Erwerber haben ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat, und für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner.
Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
Veräußert der Versicherungsnehmer die versicherte Sache, tritt der Erwerber an dessen Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Bei Immobilien erfolgt dieser zum Datum des Grundbucheintrags. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsverhältnis.
Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner. Das gilt für den Beitrag der Versicherungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt.
Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers in den Versicherungsvertrag erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt.
Kündigungsrechte
Der Versicherer ist berechtigt, gegenüber dem Erwerber den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis von der Veräußerung ausübt.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Die Kündigung erfolgt in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief). Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, dass eine Versicherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat.
Im Falle einer Kündigung durch den Versicherer oder durch den Erwerber haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht verpflichtet, im Versicherungsfall zu leisten. Dies gilt nur, wenn die folgenden Voraussetzungen beide vorliegen:
- Der Versicherungsfall ist später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen.
- Der Versicherer weist nach, dass er den bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Abweichend davon ist der Versicherer in folgenden Fällen dennoch verpflichtet zu leisten:
- Ihm war die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen.
- Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls war die Frist für die Kündigung des Versicherers bereits abgelaufen, und er hatte nicht gekündigt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine versicherte Sache verkauft wird, geht der Versicherungsvertrag automatisch auf den Käufer über – bei Immobilien mit dem Grundbucheintrag. Der Käufer übernimmt dann Rechte und Pflichten, und für den Beitrag der laufenden Periode haften Verkäufer und Käufer gemeinsam. Sowohl der Versicherer als auch der Käufer können den Vertrag mit einer Monatsfrist kündigen. Der Verkauf muss dem Versicherer unverzüglich in Textform gemeldet werden, sonst kann der Versicherungsschutz unter bestimmten Bedingungen entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Versicherungsvertrag, wenn ich das versicherte Gebäude verkaufe?
Der Erwerber tritt an Ihre Stelle in den Versicherungsvertrag ein und übernimmt Ihre Rechte und Pflichten. Bei Immobilien geschieht dies zum Datum des Grundbucheintrags.
Wer muss den Beitrag nach dem Verkauf zahlen?
Für den Beitrag der Versicherungsperiode, in der der Eigentumsübergang erfolgt, haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag jedoch gekündigt, haftet allein der Veräußerer für die Beitragszahlung.
Kann der Käufer den übernommenen Vertrag kündigen?
Ja. Der Erwerber kann den Vertrag in Textform mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Das Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis von der Versicherung einen Monat nach Kenntniserlangung.
Was passiert, wenn der Verkauf dem Versicherer nicht gemeldet wird?
Bleibt die Anzeige aus, muss der Versicherer im Versicherungsfall nicht leisten, wenn der Fall später als einen Monat nach fälliger Anzeige eintritt und der Versicherer nachweist, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Er leistet dennoch, wenn ihm die Veräußerung bereits bekannt war oder seine Kündigungsfrist bereits abgelaufen war, ohne dass er gekündigt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025