Bei der Wohngebäudeversicherung der Neodigital können die Beiträge je nach Vereinbarung laufend – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden. Die Versicherungsperiode beträgt grundsätzlich ein Jahr, auch bei längeren Verträgen; ist die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode dieser kürzeren Dauer.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Für die laufenden Zahlungen kommen folgende Zahlweisen in Betracht:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag kann laufend in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Raten oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden – je nachdem, was vereinbart wurde. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr, selbst wenn der Vertrag insgesamt länger läuft. Läuft der Vertrag jedoch kürzer als ein Jahr, gilt genau diese kürzere Zeit als Versicherungsperiode.
Häufige Fragen
Welche Zahlweisen sind für den Beitrag möglich?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich, ebenso ein Einmalbeitrag im Voraus.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025