Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital richtet sich die Entschädigung danach, ob ein Gebäude zerstört oder nur beschädigt ist: Zerstörte Gebäude werden zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten ersetzt, beschädigte zu den nötigen Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung, höchstens jedoch bis zum Versicherungswert. Auch Preissteigerungen, Kosten, Mietausfall, der Neuwertanteil, die Mehrwertsteuer und die Selbstbeteiligung fließen nach klaren Regeln in die Berechnung ein.
Grundlagen der Entschädigungsberechnung
Der Versicherer ersetzt:
- bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Das schließt Mehrkosten ein. Auch Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten gehören zur Entschädigung.
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
- bei zerstörten oder abhandengekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Wenn wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften technisch noch brauchbare Sachsubstanz der versicherten Sachen für die Wiederherstellung nicht verwendet werden darf, dann erhält der Versicherungsnehmer eine entsprechende Entschädigung. Das setzt voraus, dass
- die behördlichen Anordnungen nicht vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden
oder
- die Nutzung der Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ganz oder teilweise untersagt war.
Preissteigerungen zwischen dem Versicherungsfall und der Wiederherstellung werden entschädigt, wenn die Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt wird.
Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Gemeiner Wert
Soweit ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet ist, werden versicherte Sachen zum erzielbaren Verkaufspreis ohne den Grundstücksanteil entschädigt.
Geringerwertige oder höherwertige Bauausgestaltung
Sind die versicherten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls in der tatsächlichen Bauausgestaltung geringerwertig als im Versicherungsvertrag beschrieben, gilt: Der Versicherer ist nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.
Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die tatsächliche Bauausgestaltung höherwertig, gilt: Dies kann zu einer Kürzung der Entschädigung führen. Grundlage für die Entschädigung ist dann die im Versicherungsvertrag beschriebene Bauausgestaltung. Der Versicherer ersetzt in diesem Fall nur die dafür ortsüblichen Wiederherstellungskosten bzw. die notwendigen Reparaturkosten.
Die folgenden Regelungen bleiben davon unberührt:
- Umfang und Anpassung des Versicherungsschutzes,
- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und
- Gefahrerhöhung.
Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums.
Neuwertanteil
Der Versicherungsnehmer erwirbt den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Versicherungsnehmer stellt sicher, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen
und
- die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt.
Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt es, das Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu errichten.
Der Versicherungsnehmer muss den Neuwertanteil zurückzahlen, wenn er verschuldet hat, dass die Sache nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft wurde.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligungen werden in der vereinbarten Höhe von der Entschädigung abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung hängt davon ab, wie stark die versicherte Sache betroffen ist: Zerstörte Gebäude werden zum ortsüblichen Wiederaufbaupreis inklusive Nebenkosten wie Architektenhonoraren ersetzt, beschädigte Gebäude zu den Reparaturkosten samt einer verbleibenden Wertminderung, jedoch höchstens bis zum Versicherungswert. Für den über den Zeitwert hinausgehenden Neuwertanteil und für Preissteigerungen gilt eine Frist von drei Jahren für die Wiederherstellung. Reste, Selbstbeteiligung und – bei Vorsteuerabzugsberechtigung – die Mehrwertsteuer mindern die Auszahlung entsprechend.
Häufige Fragen
Wie viel bekomme ich, wenn mein Gebäude komplett zerstört wird?
Ersetzt werden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, einschließlich Mehrkosten sowie Architektenhonoraren und sonstigen Konstruktions- und Planungskosten. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird angerechnet.
Was gilt bei einer beschädigten Sache, die sich reparieren lässt?
Ersetzt werden die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Bleibt trotz Reparatur eine Wertminderung bestehen, wird auch diese ersetzt. Insgesamt wird jedoch höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gezahlt.
Unter welchen Bedingungen erhalte ich den Neuwertanteil?
Sie erhalten den über den Zeitwertschaden hinausgehenden Neuwertanteil nur, wenn Sie sicherstellen, die Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in gleicher Art und Zweckbestimmung an bisheriger Stelle zu verwenden, und wenn dies innerhalb von drei Jahren nach dem Versicherungsfall sichergestellt ist. Ist der Wiederaufbau am bisherigen Ort rechtlich unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, reicht ein Neubau an anderer Stelle innerhalb Deutschlands.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, soweit sie bei der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird sie nicht ersetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025