Wenn Bäume auf dem Versicherungsgrundstück durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden umstürzen oder so beschädigt werden, dass sie entfernt werden müssen, übernimmt Neodigital in der Wohngebäudeversicherung die Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung – vorausgesetzt, eine natürliche Regeneration der Bäume ist nicht zu erwarten und sie waren nicht bereits abgestorben.
Der Versicherer ersetzt die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, um Bäume oder deren Teile vom Versicherungsgrundstück zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen.
Folgende Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein:
- Diese Bäume sind durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden umgestürzt, abgeknickt oder derart beschädigt, dass sie entfernt werden müssen.
- Eine natürliche Regeneration dieser Bäume ist nicht zu erwarten.
Bereits abgestorbene Bäume sind nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Werden Bäume auf dem versicherten Grundstück durch bestimmte Naturereignisse oder Feuer so stark beschädigt, dass sie beseitigt werden müssen, trägt der Versicherer die dafür anfallenden Kosten. Erfasst sind das Entfernen, der Abtransport und die Entsorgung der Bäume oder ihrer Teile. Voraussetzung ist, dass sich die Bäume nicht mehr von selbst erholen können. Bäume, die bereits vorher abgestorben waren, sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Kosten rund um beschädigte Bäume werden übernommen?
Ersetzt werden die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, um die Bäume oder deren Teile vom Versicherungsgrundstück zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen.
Durch welche Ereignisse müssen die Bäume beschädigt worden sein?
Die Bäume müssen durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden umgestürzt, abgeknickt oder so beschädigt worden sein, dass sie entfernt werden müssen.
Sind bereits abgestorbene Bäume mitversichert?
Nein, bereits abgestorbene Bäume sind nicht versichert.
Was gilt, wenn sich ein beschädigter Baum wieder erholen könnte?
Der Kostenersatz setzt voraus, dass eine natürliche Regeneration der Bäume nicht zu erwarten ist.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025