Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital werden die notwendigen Kosten für die Wiederaufforstung von Bäumen ersetzt, wenn diese durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden zerstört oder beschädigt wurden und keine Regeneration mehr zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sind vom Schutz ausgenommen, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf höchstens 5.000 EUR begrenzt.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für die Wiederaufforstung von Bäumen. Voraussetzung ist, dass die Bäume durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden zerstört oder beschädigt wurden und eine Regeneration nicht zu erwarten ist.
Bereits abgestorbene Bäume fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Bäume auf dem Grundstück durch ein versichertes Ereignis wie Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden so stark zerstört oder beschädigt werden, dass sie sich nicht wieder erholen können, übernimmt der Versicherer die notwendigen Kosten für die Neuanpflanzung. Bäume, die schon vorher abgestorben waren, sind davon ausgenommen. Pro Versicherungsfall gibt es höchstens 5.000 EUR.
Häufige Fragen
Welche Ursachen müssen zum Baumschaden geführt haben, damit die Wiederaufforstung ersetzt wird?
Ersetzt werden die notwendigen Kosten, wenn Bäume durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden zerstört oder beschädigt wurden und keine Regeneration zu erwarten ist.
Sind bereits abgestorbene Bäume mitversichert?
Nein, bereits abgestorbene Bäume fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die Entschädigung für die Wiederaufforstung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000 EUR begrenzt.
Werden auch Bäume ersetzt, die sich nach dem Schaden wieder erholen können?
Nein, ersetzt werden nur die Kosten, wenn eine Regeneration der zerstörten oder beschädigten Bäume nicht zu erwarten ist.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025