Bei der Neodigital Wohngebäudeversicherung wird eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam, wenn ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht für die Gefahrengruppe rund um Brand, Blitzschlag, Explosion und ähnliche Gefahren angemeldet hat. Erforderlich ist entweder der rechtzeitige Nachweis, dass das Grundstück nicht mehr belastet ist, oder die Zustimmung des Realgläubigers zur Kündigung.
Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet, ist eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer für die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall, Sengschäden sowie Rauch- und Rußschäden nur in folgenden Fällen wirksam:
- Der Versicherungsnehmer hat mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags nachgewiesen, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mehr mit dem Grundpfandrecht belastet war,
- oder der Versicherungsnehmer hat mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags nachgewiesen, dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat.
Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Kreditgeber ein Grundpfandrecht angemeldet hat, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag für die genannten Brand- und ähnlichen Gefahren nicht ohne Weiteres kündigen. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn rechtzeitig – mindestens einen Monat vor Vertragsablauf – nachgewiesen wird, dass entweder das Grundstück nicht mehr belastet ist oder der Realgläubiger zugestimmt hat. Bei einer Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall gelten diese Einschränkungen nicht.
Häufige Fragen
Kann ich als Versicherungsnehmer trotz angemeldetem Grundpfandrecht kündigen?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Sie müssen mindestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags nachweisen, dass das Grundstück nicht mehr mit dem Grundpfandrecht belastet war oder dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat.
Bis wann muss der Nachweis vorliegen, damit die Kündigung wirksam ist?
Der Nachweis muss mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags erbracht werden.
Für welche Gefahren gelten diese besonderen Kündigungsregeln?
Sie gelten für die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall, Sengschäden sowie Rauch- und Rußschäden.
Gelten diese Einschränkungen auch bei einer Kündigung nach Verkauf oder im Schadenfall?
Nein, die Regelungen gelten nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025