Bei der Neodigital Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch radioaktive Isotope an versicherten Sachen abgedeckt, insbesondere durch Kontamination und Aktivierung. Voraussetzung ist, dass die Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses sind und die Isotope betriebsbedingt am Versicherungsort vorhanden waren oder dort betriebsbedingt verwendet wurden. Schäden durch Isotope aus Kernreaktoren bleiben ausgeschlossen.
Versichert sind Schäden durch radioaktive Isotope an versicherten Sachen. Dazu gehören insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung.
Für den Versicherungsschutz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Schäden sind Folge eines versicherten Schadenereignisses.
- Die Isotope waren betriebsbedingt am Versicherungsort vorhanden oder wurden dort betriebsbedingt verwendet.
Nicht versichert sind Schäden durch radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine versicherte Sache durch radioaktive Isotope beschädigt, greift der Versicherungsschutz, wenn der Schaden aus einem versicherten Schadenereignis entsteht und die Isotope aus betrieblichen Gründen am Versicherungsort waren oder dort betriebsbedingt genutzt wurden. Erfasst sind vor allem Schäden durch Kontamination und Aktivierung. Ausgenommen bleiben Schäden, die durch radioaktive Isotope aus Kernreaktoren verursacht werden.
Häufige Fragen
Welche Arten von Schäden durch radioaktive Isotope sind abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch radioaktive Isotope an versicherten Sachen, insbesondere durch Kontamination und Aktivierung.
Unter welchen Bedingungen besteht Versicherungsschutz für solche Schäden?
Die Schäden müssen Folge eines versicherten Schadenereignisses sein, und die Isotope müssen betriebsbedingt am Versicherungsort vorhanden gewesen sein oder dort betriebsbedingt verwendet worden sein.
Sind Schäden durch Isotope aus Kernreaktoren mitversichert?
Nein, Schäden durch radioaktive Isotope von Kernreaktoren sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025