Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück abgesichert, wenn sie durch Haarwild oder Waschbären verursacht werden – die Entschädigung pro Versicherungsfall ist dabei auf höchstens 2.500 EUR begrenzt.
Versichert sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück durch Haarwild. Der Versicherungsschutz gilt auch für Waschbären.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Haarwild oder Waschbären Schäden an versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück anrichten, werden die notwendigen Kosten für die Beseitigung dieser Schäden übernommen. Für die Entschädigung gilt jedoch eine Obergrenze: Je Versicherungsfall werden höchstens 2.500 EUR gezahlt.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind bei Schäden durch Haarwild mitversichert?
Neben Haarwild sind auch Schäden durch Waschbären vom Versicherungsschutz umfasst.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Schäden durch Haarwild oder Waschbären?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt.
Welche Kosten werden bei einem Schaden durch Haarwild übernommen?
Versichert sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025