Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind Tierbissschäden an elektrischen Anlagen und Leitungen abgedeckt, sofern diese auf dem Versicherungsgrundstück liegen und der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen. Folgeschäden wie ein Ausfall der Stromversorgung bleiben ausgeschlossen, und die Entschädigung ist pro Versicherungsfall auf einen festen Höchstbetrag begrenzt.
Versichert sind Schäden durch Tierbiss an elektrischen Anlagen und elektrischen Leitungen auf dem Versicherungsgrundstück. Voraussetzung ist, dass diese Anlagen und Leitungen der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen.
Ausgeschlossen sind Folgeschäden aller Art. Dazu zählt zum Beispiel ein Schaden durch das Fehlen elektrischer Spannung.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Beißt ein Tier elektrische Anlagen oder Leitungen auf dem Grundstück an, die das versicherte Gebäude mit Strom versorgen, ist dieser Schaden abgesichert. Schäden, die erst als Folge davon entstehen – etwa weil kein Strom mehr fließt – werden dagegen nicht erstattet. Pro Versicherungsfall gibt es höchstens 5.000 EUR.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Tiere sind hier abgesichert?
Versichert sind Schäden durch Tierbiss an elektrischen Anlagen und elektrischen Leitungen auf dem Versicherungsgrundstück, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen.
Werden auch Folgeschäden erstattet, etwa wenn der Strom ausfällt?
Nein, Folgeschäden aller Art sind ausgeschlossen, zum Beispiel Schäden durch das Fehlen elektrischer Spannung.
Bis zu welcher Höhe wird ein Tierbissschaden ersetzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025