In der Wohngebäudeversicherung von Neodigital zählen zum versicherten Gebäude alle mit dem Erdboden verbundenen Bauwerke, die überwiegend Wohnzwecken dienen, dazu Gebäudebestandteile, Gebäudezubehör wie Balkonkraftwerke, Terrassen sowie bestimmte weitere Grundstücksbestandteile wie Garagen, Gartenhäuser und Wärmepumpen. Nicht versichert sind unter anderem Photovoltaikanlagen und elektronisch gespeicherte Daten.
Gebäude
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke. Sie müssen gegen äußere Einflüsse schützen können und im Sinne dieser Versicherungsbedingungen überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sein.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit großem Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind.
Nicht dazu gehören Anbaumöbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt sind.
Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Als Gebäudezubehör gelten auch Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen sowie Balkonkraftwerke (sogenannte Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen) auf dem Versicherungsgrundstück. Der Ausschluss für Photovoltaikanlagen gilt nicht für Balkonkraftwerke.
Terrassen
Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
Weitere Grundstücksbestandteile
Als weitere Grundstücksbestandteile gelten ausschließlich folgende fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbundene Sachen:
- Garagen und/oder Carports bis max. 4 Stellplätze;
- Gewächs- und Gartenhäuser bis 25 qm Grundfläche;
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken);
- Hof- und Gehwegbefestigungen;
- Hundehütten;
- Masten- und Freileitungen;
- Wege- und Gartenbeleuchtungen;
- Schwimmbad auf dem Versicherungsgrundstück;
- Wärmepumpen.
Nicht versicherte Sachen
Nicht versichert sind:
- Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (z. B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
- Alle in das Gebäude nachträglich eingefügten Sachen, die ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Werden Sachen dagegen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
Zusätzlich versicherbar
Nachträglich eingefügte Sachen des Mieters oder Wohnungseigentümers können mitversichert werden, wenn er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und er für diese die Gefahr trägt.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt erklärt, welche Sachen rund um das Wohngebäude versichert sind. Dazu zählen das Gebäude selbst, fest eingebaute Bestandteile wie individuell angefertigte Einbauküchen, bewegliches Gebäudezubehör einschließlich Balkonkraftwerken, Terrassen und bestimmte Grundstücksbestandteile wie Garagen, Gartenhäuser oder Wärmepumpen. Nicht versichert sind unter anderem Photovoltaikanlagen, bestimmte vom Mieter oder Wohnungseigentümer eingebrachte Sachen sowie elektronisch gespeicherte Daten. Einige dieser ausgeschlossenen Sachen lassen sich aber zusätzlich mitversichern.
Häufige Fragen
Sind Balkonkraftwerke mitversichert?
Ja. Balkonkraftwerke, also steckerfertige Mini-PV-Anlagen bzw. Steckersolaranlagen auf dem Versicherungsgrundstück, gelten als Gebäudezubehör. Der Ausschluss für Photovoltaikanlagen gilt für sie nicht.
Ist eine Einbauküche über die Wohngebäudeversicherung versichert?
Eine Einbauküche ist als Gebäudebestandteil versichert, wenn sie individuell für das Gebäude gefertigt und mit großem Einbauaufwand angepasst wurde. Serienmäßig vorgefertigte Anbauküchen zählen dagegen nicht dazu.
Sind Photovoltaikanlagen im Versicherungsschutz enthalten?
Nein. Photovoltaikanlagen und ihre zugehörigen Installationen wie Solarmodule, Montagerahmen, Wechselrichter und Verkabelung sind nicht versichert. Balkonkraftwerke sind davon ausgenommen und gelten als Gebäudezubehör.
Sind vom Mieter nachträglich eingebaute Sachen versichert?
Nachträglich eingefügte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, sind grundsätzlich nicht versichert. Sie können jedoch zusätzlich mitversichert werden. Werden Sachen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-L 2025