Bei der Hausratversicherung der Neodigital gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Abschluss, Widerruf, Beendigung und Anzeigepflichten entgegenzunehmen, Versicherungsscheine samt Nachträgen zu übermitteln und Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit Vermittlung oder Vertragsabschluss an ihn geleistet werden.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Dies betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf für den Versicherer bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen – etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung eines Vertrages sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Er darf außerdem Versicherungsscheine und Nachträge an den Versicherungsnehmer übermitteln und Zahlungen im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss entgegennehmen. Eine Einschränkung dieser Zahlungsvollmacht wirkt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann, wenn er sie bei der Zahlung kannte oder aus grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Kann ich meine Kündigung oder meinen Widerruf beim Versicherungsvertreter abgeben?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages sowie zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung entgegenzunehmen.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen direkt an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht müssen Sie nur gegen sich gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025