Bei der Hausratversicherung von Neodigital sind versicherte Sachen unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb des Versicherungsorts weltweit geschützt – solange sie dem Versicherungsnehmer oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen gehören und sich nur vorübergehend, also nicht länger als 12 Monate, außerhalb der Wohnung befinden. Für Ausbildung und Freiwilligendienste, Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten dabei jeweils eigene Regeln, und die Entschädigung ist auf insgesamt 50.000 EUR begrenzt.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Sachen sind Eigentum des Versicherungsnehmers oder dienen seinem Gebrauch. Das gilt auch für Sachen der Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen für den Einbruchdiebstahl erfüllt sein.
Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung schützt Ihren Hausrat auch dann, wenn er sich vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung befindet – und das weltweit. Voraussetzung ist, dass die Sachen Ihnen oder in Ihrem Haushalt lebenden Personen gehören und nicht länger als 12 Monate außerhalb des Versicherungsorts sind. Bei Ausbildung, Wehrdienst oder Freiwilligendiensten gilt der Schutz zeitlich unbegrenzt, solange kein eigener Hausstand gegründet wird. Für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten jeweils besondere Bedingungen, und die Entschädigung ist auf höchstens 50.000 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Wie lange dürfen sich meine Sachen außerhalb der Wohnung befinden, damit sie geschützt sind?
Die Sachen müssen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Bin ich während meiner Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes weiterhin versichert?
Ja. Während der Ausbildung, eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes besteht Versicherungsschutz, und zwar unabhängig von der Dauer des Aufenthalts – solange kein eigener Hausstand gegründet wird.
Sind Schäden durch Naturgefahren auch außerhalb der Wohnung mitversichert?
Für Schäden durch Naturgefahren besteht im Rahmen der Außenversicherung nur innerhalb von Gebäuden Versicherungsschutz.
Gibt es eine Obergrenze für die Entschädigung bei der Außenversicherung?
Ja, die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt. Zusätzlich gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025