Bei der Hausratversicherung von Neodigital ersetzt der Versicherer Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser oder durch Sturm und Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck sind absicherbar, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
Naturgefahren
- Sturm, Hagel
- Soweit zusätzlich vereinbart: die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt, wenn versicherte Gegenstände durch bestimmte Gefahren beschädigt, zerstört werden oder abhandenkommen. Dazu gehören unter anderem Feuer- und Blitzschäden, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Zusätzliche Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck sind nur dann mitversichert, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung standardmäßig abgedeckt?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, außerdem Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder der Versuch einer solchen Tat, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
Sind Überschwemmung und Erdbeben automatisch mitversichert?
Nein. Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart wurde.
Zahlt der Versicherer auch, wenn versicherte Sachen gestohlen werden?
Ja, der Versicherer entschädigt auch, wenn versicherte Sachen infolge eines versicherten Ereignisses abhandenkommen, etwa durch Einbruchdiebstahl oder Raub beziehungsweise den Versuch einer solchen Tat.
Ist ein Schaden durch einen Blitzeinschlag abgedeckt?
Ja, Schäden durch Blitzschlag sowie durch Überspannung infolge eines Blitzes zählen zu den versicherten Gefahren.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025