Wer seinen Hausratbeitrag bei Neodigital per Lastschrift, Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay zahlt, muss zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung sorgen; scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Bei selbst verschuldetem Scheitern darf der Zahlungsweg gekündigt werden, und Bearbeitungsgebühren können in Rechnung gestellt werden.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon pay, Google pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat oder die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den Beitrag per Lastschrift, Kreditkarte oder über einen Dienst wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay zahlen, müssen Sie zum Fälligkeitstermin für genügend Deckung sorgen. Klappt der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht, gilt die Zahlung trotzdem als rechtzeitig, wenn Sie nach Aufforderung in Textform sofort zahlen. Liegt das Scheitern dagegen an Ihnen, darf der Versicherer den vereinbarten Zahlungsweg kündigen und angefallene Bearbeitungsgebühren an Sie weiterberechnen.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn mein Beitrag per Lastschrift oder über PayPal eingezogen wird?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Dasselbe gilt, wenn die Zahlung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay vereinbart wurde.
Ist meine Zahlung noch rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden fehlschlägt?
Ja. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. per E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was passiert, wenn der Einzug wiederholt aus einem von mir zu vertretenden Grund scheitert?
Dann ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung per Kreditkarte oder anderen Zahlungsdienstleister in Textform zu kündigen. Danach müssen Sie den ausstehenden und die zukünftigen Beiträge selbst übermitteln.
Können mir Gebühren für einen fehlgeschlagenen Einzug berechnet werden?
Ja. Bearbeitungsgebühren, die von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister für fehlgeschlagene Einzugsversuche erhoben werden, können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025