Bei der Hausratversicherung von Neodigital besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen sowie Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland dem entgegenstehen. Diese Einschränkung gilt zusätzlich für entsprechende Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika mit Bezug auf den Iran, sofern dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind. Maßgeblich sind hierbei die Sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur so lange und so weit, wie keine Sanktionen oder Embargos dagegen sprechen. Gemeint sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der EU oder Deutschlands, die unmittelbar auf die Vertragsparteien anwendbar sind. Auch US-Sanktionen gegen den Iran können den Schutz begrenzen, allerdings nur, wenn dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz Sanktionen nicht?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland dem entgegenstehen.
Spielen auch Sanktionen der USA eine Rolle?
Ja, die Einschränkung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden – jedoch nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Hebt diese Bestimmung die übrigen Vertragsregelungen auf?
Nein, die Regelung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen. Sie schränkt den Versicherungsschutz lediglich zusätzlich ein, soweit Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025