Bei der Neodigital Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz auch dann gewahrt, wenn nach einem Wechsel des Versicherers unklar ist, ob ein Sachschaden noch in die Zeit der Vorversicherung oder bereits in die neue Versicherung fällt. Der Versicherer lehnt die Bearbeitung in solchen Fällen nicht wegen fehlenden Zuständigkeitsnachweises ab und tritt unter bestimmten Voraussetzungen sogar in Vorleistung, damit der Versicherungsnehmer nicht zwischen zwei Gesellschaften steht.
Schadenfeststellung im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Kann sich der Versicherer mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt der Versicherer im Rahmen des mit ihm vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung. Dies gilt, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Voraussetzung dafür ist:
- Der Versicherungsnehmer unterstützt den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes.
- Der Versicherungsnehmer tritt seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer ab.
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Versicherungswechsel nicht klar ist, ob ein Schaden noch beim alten oder schon beim neuen Versicherer entstanden ist, wird die Bearbeitung nicht allein deshalb abgelehnt. Können sich beide Gesellschaften nicht auf die Zuständigkeit einigen, geht der neue Versicherer in Vorleistung, soweit auch die alte Versicherung geleistet hätte. Dafür muss der Versicherungsnehmer bei der Klärung mithelfen und seine Ansprüche gegen den Vorversicherer abtreten. Lässt sich der Zeitpunkt des Schadens eindeutig feststellen, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragszeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn nach einem Versicherungswechsel unklar ist, wann der Schaden entstanden ist?
In diesem Fall wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Wer zahlt, wenn sich der neue und der alte Versicherer nicht über die Zuständigkeit einigen können?
Der Versicherer tritt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch bei unverändert fortgeführter Vorversicherung erbracht worden wäre.
Welche Voraussetzungen muss ich als Versicherungsnehmer für die Vorleistung erfüllen?
Sie müssen den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre entsprechenden Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer abtreten.
Was gilt, wenn der Zeitpunkt des Schadens eindeutig festgestellt werden kann?
Dann ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung XL-Spezial 2025