Bei der Neodigital Hausratversicherung sind Fahrräder und Fahrradanhänger gegen Diebstahl mitversichert, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist. Auch Pedelecs und E-Bikes ohne Versicherungspflicht zählen dazu – vorausgesetzt, das Rad ist mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert und der Diebstahl wird unverzüglich bei der Polizei angezeigt.
Wenn es vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist, sind Schäden durch Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern mitversichert.
Der Versicherungsschutz für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich zusätzlich auch auf Schäden durch Diebstahl. Fahrrädern gleichgestellt sind Pedelecs sowie E-Bikes, sofern keine Versicherungspflicht besteht.
Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (zum Beispiel sogenannte „Rahmenschlösser"), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Für Sachen, die lose mit dem Fahrrad und Fahrradanhänger verbunden sind und regelmäßig ihrem Gebrauch dienen, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem versicherten Fahrrad und/oder Fahrradanhänger abhandengekommen sind.
Der Versicherungsnehmer muss Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummern der versicherten Fahrräder beschaffen und aufbewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden. Außerdem muss er dem Versicherer einen Nachweis erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit der Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten nach den Punkten zur Sicherung durch ein Schloss, zu den Unterlagen oder zur Anzeige des Diebstahls, so ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es vereinbart ist, deckt die Versicherung auch den Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern ab, einschließlich Pedelecs und E-Bikes ohne Versicherungspflicht. Damit der Schutz greift, muss das Fahrrad bei Nichtbenutzung mit einem eigenständigen Schloss gesichert sein, der Diebstahl muss sofort bei der Polizei angezeigt werden und man sollte Unterlagen zu Hersteller, Marke und Rahmennummer aufbewahren. Werden diese Pflichten verletzt, kann der Versicherer kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Erstattet wird höchstens bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes und Pedelecs beim Fahrraddiebstahl mitversichert?
Ja, Pedelecs und E-Bikes sind Fahrrädern gleichgestellt und mitversichert, sofern für sie keine Versicherungspflicht besteht.
Wie muss ich mein Fahrrad sichern, damit der Diebstahlschutz gilt?
Sie müssen das Fahrrad mit einem eigenständigen Fahrradschloss sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung nutzen. Dauerhaft mit dem Rad verbundene Sicherungen wie Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Was muss ich nach einem Fahrraddiebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden und dem Versicherer nachweisen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit der Anzeige wieder herbeigeschafft wurden.
Was passiert, wenn ich keine Unterlagen zum Fahrrad habe?
Sie sollten Unterlagen über Hersteller, Marke und Rahmennummer beschaffen und aufbewahren. Fehlen diese, können Sie die Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025