Bei der Hausratversicherung von Neodigital ersetzt der Versicherer auch Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig verursacht hat – und zwar ohne die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Der Schutz gilt bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag, wobei je Schaden eine Selbstbeteiligung von 350 EUR greift, sofern keine höhere vereinbart ist.
In Erweiterung der Regelung zur groben Fahrlässigkeit sind Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, mitversichert. Dabei erfolgt keine Kürzung der Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis.
Davon unberührt bleiben sämtliche sonstigen Einwände der Leistungsfreiheit des Versicherers. Dies betrifft die Leistungsfreiheit wegen Verletzung gesetzlicher, behördlicher oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften sowie wegen Verletzung vereinbarter oder gesetzlicher Obliegenheiten und Gefahrerhöhungen.
Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag. Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 350 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Schaden grob fahrlässig, kürzt der Versicherer die Leistung nicht wegen der Schwere des Verschuldens, sondern zahlt. Andere Gründe, aus denen der Versicherer nicht leisten muss – etwa bei verletzten Sicherheitsvorschriften, Obliegenheiten oder Gefahrerhöhungen – bleiben davon jedoch bestehen. Der Schutz gilt bis zum im Versicherungsschein genannten Betrag, und je Schaden trägt der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung von 350 EUR, falls nichts Höheres vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich einen Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein. Schäden aus einem grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfall sind mitversichert, ohne dass die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt wird.
Gilt der Verzicht auf die Kürzung für alle Fälle der Leistungsfreiheit?
Nein. Andere Einwände der Leistungsfreiheit bleiben bestehen, etwa bei Verletzung gesetzlicher, behördlicher oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften sowie bei Verletzung vereinbarter oder gesetzlicher Obliegenheiten und bei Gefahrerhöhungen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei grober Fahrlässigkeit?
Die Selbstbeteiligung beträgt 350 EUR je Schaden, sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Bis zu welcher Höhe besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025