Wer bei der Neodigital Hausratversicherung einen Schaden vorsätzlich verursacht, erhält keine Entschädigung – bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Ebenso entfällt die Leistung, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer nach einem Schaden arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung täuscht oder dies versucht.
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht der Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich, muss der Versicherer nicht zahlen. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden – und zwar so stark, wie es der Schwere des Verschuldens entspricht. Wer den Versicherer nach einem Schaden arglistig über wichtige Punkte täuscht oder dies versucht, verliert ebenfalls seinen Anspruch. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz oder Betrug gilt dabei als Beweis.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens darf der Versicherer seine Leistung in einem Verhältnis kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
Welche Folgen hat es, wenn ich den Versicherer nach dem Schaden täusche?
Täuscht oder versucht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Wie wird Vorsatz oder Täuschung nachgewiesen?
Wird der Vorsatz durch ein rechtskräftiges Strafurteil in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung als bewiesen. Bei einem rechtskräftigen Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches gelten die Voraussetzungen der arglistigen Täuschung als bewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025