Bei der Neodigital Hausratversicherung können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag kündigen, ohne dass gleich der gesamte Vertrag endet. Kündigt eine Seite nur einen Teil, darf die andere Seite darauf reagieren und den Gesamtvertrag kündigen – wofür eine feste Frist von einem Monat gilt.
Beide Parteien haben das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass dadurch der Gesamtvertrag beendet wird.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann dieser bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherer ist dies nur nach den maßgeblichen Bestimmungen möglich.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung dem jeweiligen Vertragspartner zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag lässt sich auch nur zum Teil kündigen, also für einzelne Risiken oder Leistungen, während der übrige Vertrag bestehen bleibt. Der Versicherungsnehmer darf dabei den Zeitpunkt der Teilkündigung selbst wählen, der Versicherer ist an bestimmte Vorgaben gebunden. Wer eine Teilkündigung erhält, darf innerhalb eines Monats den kompletten Vertrag kündigen; dieser endet dann zusammen mit dem Wirksamwerden der Teilkündigung.
Häufige Fragen
Kann ich nur einen Teil meiner Hausratversicherung kündigen?
Ja. Beide Parteien haben das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag dadurch endet.
Wann wird meine Teilkündigung wirksam?
Als Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von Ihnen festgelegten Zeitpunkt erfolgen soll.
Was kann ich tun, wenn der Vertragspartner nur einen Teil kündigt?
Der andere Vertragspartner hat dann das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Diese Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung beim jeweiligen Vertragspartner eingegangen sein.
Zu welchem Zeitpunkt endet der Gesamtvertrag nach einer solchen Kündigung?
Der Gesamtvertrag endet zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025