Bei der Hausratversicherung von Neodigital profitieren Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Verbesserungen: Werden die vereinbarten Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag. Ist damit ein Mehrbeitrag verbunden, besteht ein Kündigungsrecht, falls die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Versicherungsbedingungen ausschließlich zugunsten des Versicherungsnehmers verbessert werden, gelten diese Verbesserungen ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für den bestehenden Vertrag. Kostet die Leistungserweiterung mehr Beitrag und ist sie nicht gewünscht, kann der Vertrag gekündigt werden – sofort oder zu einem selbst gewählten Zeitpunkt. Vor der Hauptfälligkeit informiert der Versicherer rechtzeitig über die neuen Leistungen.
Häufige Fragen
Bekomme ich neue, verbesserte Bedingungen automatisch in meinen bestehenden Vertrag?
Ja. Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Was kann ich tun, wenn eine Leistungserweiterung mehr Beitrag kostet?
Ist mit der Erweiterung ein Mehrbeitrag verbunden und sind die Leistungserweiterungen nicht gewünscht, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen – mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm selbst bestimmten Zeitpunkt.
Erfahre ich rechtzeitig von neuen Leistungen?
Ja. Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025