Bei der Hausratversicherung der Neodigital wird dem Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zugerechnet, sodass er sich das, was ein Repräsentant weiß oder tut, wie eigenes Wissen und Handeln anrechnen lassen muss.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Was ein Repräsentant weiß oder wie er sich verhält, wird dem Versicherungsnehmer so angerechnet, als wäre es sein eigenes Wissen und Verhalten. Er kann sich also nicht darauf berufen, dass er selbst nichts gewusst oder nichts getan hat, wenn dies auf seinen Repräsentanten zutrifft.
Häufige Fragen
Wird mir als Versicherungsnehmer das Handeln anderer Personen angerechnet?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was wird dem Versicherungsnehmer bei seinen Repräsentanten zugerechnet?
Zugerechnet werden sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten der Repräsentanten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025