Bei der Hausratversicherung von Neodigital sind auch sogenannte Nutzwärmeschäden mitversichert: Werden versicherte Sachen einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt und entstehen dadurch Brandschäden, besteht Versicherungsschutz. Das gilt ebenso für Gegenstände, in oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
In Erweiterung zum Grundschutz sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass diese einem Nutzfeuer oder der Wärme ausgesetzt werden – sei es zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken.
Dieser Versicherungsschutz gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise sind reine Nutzwärmeschäden vom Grundschutz ausgenommen. Hier wird der Schutz erweitert: Auch Brandschäden, die entstehen, weil versicherte Sachen bewusst einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden, sind mitversichert. Ebenso abgedeckt sind Gegenstände, in oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Nutzfeuer oder Wärme bei versicherten Sachen abgedeckt?
Ja. Brandschäden, die entstehen, weil versicherte Sachen einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden, sind in Erweiterung des Grundschutzes mitversichert.
Gilt der Schutz auch für Gegenstände, die selbst Wärme erzeugen oder weiterleiten?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Was versteht man hier unter einem Nutzwärmeschaden?
Gemeint ist ein Brandschaden, der dadurch entsteht, dass eine versicherte Sache einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025