Bei der Hausratversicherung der Neodigital erklärt sich hier, was als Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs gilt und wann Versicherungsschutz besteht. Ein Brand ist ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann; auch Überspannungs- und Kurzschlussschäden können Blitzschlag sein, wenn ein Einschlag nachweisbar ist. Ausgenommen bleiben unter anderem Schäden durch Erdbeben und Sengschäden ohne vorherige versicherte Gefahr.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Explosion
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr nach der Brand-Regelung verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach der Brand-Regelung sind.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, was genau unter den einzelnen versicherten Gefahren zu verstehen ist – vom Brand über den Blitzschlag und die Überspannung durch Blitz bis hin zu Explosion, Implosion und dem Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Wichtig ist etwa, dass ein Feuer nur dann als Brand gilt, wenn es sich aus eigener Kraft ausbreiten kann, und dass Überspannungsschäden nur bei nachweisbarem Blitzeinschlag als Blitzschlag zählen. Bestimmte Schäden sind ausdrücklich ausgeschlossen, darunter Erdbeben, Sengschäden sowie Schäden an Verbrennungsmotoren und an Schaltorganen elektrischer Schalter – es sei denn, sie sind Folge eines versicherten Brandereignisses.
Häufige Fragen
Wann liegt versicherungstechnisch ein Brand vor?
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Sind Überspannungsschäden an Elektrogeräten durch Blitz mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können als Blitzschlagschäden gelten, wenn auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Blitzeinschlag zumindest durch Spuren nachweisbar ist. Zusätzlich gilt Überspannung durch Blitz als Schaden infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität an versicherten Geräten.
Sind Sengschäden von der Versicherung abgedeckt?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherungsschutz besteht aber, wenn die Sengschäden durch eine versicherte Gefahr im Sinne der Brand-Regelung verursacht wurden.
Was gilt bei Schäden durch Erdbeben?
Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025