Bei der Neodigital Hausratversicherung liegt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung insbesondere dann vor, wenn sich ein vor Vertragsschluss abgefragter Umstand ändert, wenn bei einem Wohnungswechsel ein im Antrag erfragter Umstand anders wird, wenn die sonst ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt und weder beaufsichtigt noch gesichert ist oder wenn vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder nicht gebrauchsfähig sind.
Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:
- Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
- Anlässlich eines Wohnungswechsels ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt. Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung zum Beispiel dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
- Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
Folgen einer Gefahrerhöhung
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind gesondert geregelt.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Veränderungen an Ihrer Wohnsituation können die versicherte Gefahr erhöhen und müssen dem Versicherer angezeigt werden. Dazu zählen etwa Änderungen bei Umständen, nach denen vor Vertragsschluss oder im Antrag gefragt wurde, eine länger als 60 Tage unbewohnte und ungesicherte Wohnung sowie das Beseitigen oder Vermindern vereinbarter Sicherungen. Als beaufsichtigt gilt eine Wohnung beispielsweise, wenn nachts eine dazu berechtigte volljährige Person darin ist.
Häufige Fragen
Wann muss ich melden, dass meine Wohnung leer steht?
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann vorliegen, wenn die sonst ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt ist und zudem weder beaufsichtigt noch in geeigneter Weise gesichert wird.
Was gilt als beaufsichtigte Wohnung?
Beaufsichtigt ist eine Wohnung zum Beispiel dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Spielt es eine Rolle, wenn ich vereinbarte Sicherungen entferne?
Ja. Werden vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder sind sie in nicht gebrauchsfähigem Zustand, kann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vorliegen. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
Was passiert bei einer Gefahrerhöhung?
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind gesondert geregelt und ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen des Bedingungswerks.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025