Wer seinen Hausratvertrag bei der Neodigital vorzeitig beendet, muss den Beitrag nur für den Zeitraum zahlen, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Wie viel der Versicherer bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder wegfallendem versicherten Interesse behalten oder erstatten darf, hängt vom jeweiligen Grund und Zeitpunkt der Beendigung ab – von der Beitragserstattung nach fristgerechtem Widerruf bis zur angemessenen Geschäftsgebühr.
Allgemeiner Grundsatz
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, muss der Versicherer nur den Teil der Beiträge erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen hat und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Widerrufsbelehrung unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet ein Vertrag früher als geplant, zahlt man grundsätzlich nur den Beitrag für die Zeit, in der man tatsächlich Versicherungsschutz hatte. Bei einem fristgerechten Widerruf bekommt man den Beitrag für die Zeit nach dem Widerruf zurück, unter bestimmten Voraussetzungen sogar den gesamten Beitrag des ersten Jahres. In Fällen wie Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder dem Wegfall des versicherten Interesses richtet sich der dem Versicherer zustehende Beitrag nach dem jeweiligen Zeitpunkt, teils darf er auch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Häufige Fragen
Wie viel Beitrag muss ich zahlen, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
Dem Versicherer steht nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat.
Was bekomme ich erstattet, wenn ich fristgerecht widerrufe?
Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen erstattet der Versicherer den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Fehlte eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, muss er zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten – es sei denn, es wurden bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Was passiert mit dem Beitrag bei arglistiger Täuschung?
Wird der Vertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Besteht das versicherte Interesse zu Beginn nicht oder entsteht es bei einer Versicherung für ein künftiges Unternehmen bzw. Interesse nicht, ist keine Beitragszahlung nötig. Der Versicherer kann aber eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde das nicht bestehende Interesse jedoch versichert, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025