Beim Hausrat-Vertrag der Neodigital bestimmt der Versicherungsschein den Zeitraum, für den der Vertrag gilt: Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Vertragspartei spätestens drei Monate vor Ablauf kündigt. Kürzere Verträge enden automatisch, mehrjährige lassen sich ab dem dritten Jahr kündigen, und bei dauerhaftem Wegfall des versicherten Interesses endet der Schutz entsprechend.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Eine Verlängerung findet nicht statt, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Beträgt die Vertragsdauer mehr als drei Jahre, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange der Vertrag läuft, steht im Versicherungsschein. Ist er auf mindestens ein Jahr abgeschlossen, verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, falls niemand rechtzeitig kündigt. Verträge unter einem Jahr enden von selbst, und bei sehr langen Laufzeiten gibt es ab dem dritten Jahr ein Kündigungsrecht. Entfällt das versicherte Interesse endgültig, endet der Schutz dafür entsprechend.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Hausratvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Bis wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Ein Vertrag mit einer Dauer von weniger als einem Jahr endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Versicherungsbeginn vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025