Bei der Hausratversicherung der Neodigital können Sie Ihre Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus zahlen. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, kann bei kürzerer Vertragsdauer aber auch entsprechend kürzer ausfallen.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Bei laufender Zahlung sind folgende Zahlweisen möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst wählen, wie oft Sie Ihren Beitrag zahlen: laufend in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Raten oder als einmaligen Betrag im Voraus. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr, und zwar auch bei längeren Verträgen. Nur wenn der Vertrag von vornherein kürzer als ein Jahr läuft, ist die Versicherungsperiode entsprechend kürzer.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich meinen Beitrag für die Hausratversicherung zahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie den Beitrag laufend monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen oder als Einmalbeitrag im Voraus.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn mein Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Muss ich den Beitrag im Voraus zahlen?
Ja, die Beiträge werden im Voraus gezahlt – entweder als laufende Zahlung in dem gewählten Rhythmus oder als Einmalbeitrag.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025