Bei der Hausratversicherung von Neodigital sind versicherte Sachen gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen durch bestimmte Gefahren abgesichert – dazu zählen Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion und Implosion ebenso wie Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser sowie die Naturgefahren Sturm und Hagel. Zusätzlich lassen sich weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck vereinbaren.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
Naturgefahren
- Sturm, Hagel
- soweit zusätzlich vereinbart: Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder dadurch abhandenkommen. Automatisch abgesichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen sind nur dann mitversichert, wenn sie zusätzlich vereinbart wurden.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung automatisch abgesichert?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser sowie die Naturgefahren Sturm und Hagel.
Sind Überschwemmung und Erdbeben mitversichert?
Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart wurde.
Welche Arten von Schäden werden ersetzt?
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die genannten Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen.
Gehören Sturm und Hagel zu den zusätzlich vereinbarten Gefahren?
Nein, Sturm und Hagel zählen zu den versicherten Naturgefahren. Nur die weiteren Elementargefahren müssen zusätzlich vereinbart werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025