Bei der Hausratversicherung von Neodigital ist die Selbstbeteiligung der Anteil oder Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst trägt, während eine Entschädigungsgrenze die Höhe der Leistung je Versicherungsfall nach oben deckelt. Beide Werte lassen sich individuell vereinbaren und können je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung unterschiedlich ausfallen.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Versicherungsfall trägt der Versicherungsnehmer selbst einen festgelegten Anteil oder Betrag – das ist die Selbstbeteiligung. Zusätzlich kann es eine Entschädigungsgrenze geben, die festlegt, wie viel der Versicherer maximal je Versicherungsfall zahlt. Diese Werte werden individuell vereinbart und können je nach abgesicherter Gefahr und Leistung unterschiedlich sein.
Häufige Fragen
Was bedeutet eine Selbstbeteiligung in der Hausratversicherung?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst tragen muss.
Wozu dient eine Entschädigungsgrenze?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Höhe der Entschädigung je Versicherungsfall nach oben.
Sind Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze überall gleich?
Nein, beide können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025