Bei der Hausratversicherung von Neodigital fallen bestimmte Sachen ausdrücklich nicht unter den Hausrat: dazu zählen Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge und Anhänger samt Teilen und Zubehör, Luft- und Wasserfahrzeuge, der Hausrat von Mietern und Untermietern sowie separat versicherte Sachen wie Schmuck oder Kunstgegenstände. Auch elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht dazu und sind nur bei zusätzlicher Vereinbarung mitversichert.
Nicht zum Hausrat gehören folgende Sachen:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind unter den ausdrücklich genannten Ausnahmen aufgeführt.
- Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Werden diese Sachen später durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch diese Ersatzsachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht ausdrücklich genannt sind.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht ausdrücklich genannt sind.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser Hausrat wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen).
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt zählt auf, welche Gegenstände ausdrücklich nicht als Hausrat gelten und deshalb nicht über die Hausratversicherung abgedeckt sind. Dazu gehören unter anderem Gebäudebestandteile, Fahrzeuge samt Zubehör, der Hausrat von Mietern und Untermietern sowie Sachen, die bereits über einen eigenen Vertrag versichert sind. Auch elektronische Daten und Programme sind grundsätzlich ausgenommen; deren Wiederherstellungskosten sind nur bei privater Nutzung und nur mit zusätzlicher Vereinbarung mitversichert.
Häufige Fragen
Sind mein Auto und dessen Zubehör über die Hausratversicherung geschützt?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören nicht zum Hausrat, ebenso ihre Teile und ihr Zubehör, unabhängig von der Versicherungspflicht und soweit sie nicht ausdrücklich genannt sind.
Ist der Hausrat meines Untermieters mitversichert?
Grundsätzlich nicht. Der Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers ist ausgenommen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer ihnen diesen Hausrat überlassen hat.
Sind meine elektronisch gespeicherten Daten in der Hausratversicherung enthalten?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat. Die Kosten für die technische Wiederherstellung rein privat genutzter Daten und Programme sind nur dann versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Was gilt für Schmuck oder Kunstgegenstände, die bereits separat versichert sind?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – etwa Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum Hausrat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025