Zum Hausrat zählen in der Hausratversicherung von Neodigital alle Sachen, die dem privaten Haushalt zum Gebrauch oder Verbrauch dienen – von der Wohnungseinrichtung über Wertsachen und Bargeld bis hin zu Einbaumöbeln, Anbauküchen, privat genutzten Antennen und Markisen, bestimmten selbstfahrenden Geräten und Booten sowie Haustieren. Auch fremdes Eigentum im Haushalt kann mitversichert sein, wobei für Sachen von Mietern und Untermietern eine Ausnahme gilt.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Gemeint ist damit sowohl der Gebrauch als auch der Verbrauch dieser Sachen.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum im Sinne der vorgenannten Regelungen, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Zum Hausrat zählt alles, was im privaten Haushalt zum Gebrauch oder Verbrauch dient, einschließlich Wertsachen und Bargeld, für die jedoch besondere Grenzen gelten. Dazu kommen unter anderem selbst beschaffte Einbaumöbel, Anbauküchen, private Antennen und Markisen, bestimmte selbstfahrende Geräte, Boote und Surfgeräte, Schirme sowie Haustiere. Auch beruflich genutzte Arbeitsgeräte im eigenen Haushalt und fremdes Eigentum können dazugehören – ausgenommen sind aber Handelswaren, Musterkollektionen und Sachen von Mietern oder Untermietern.
Häufige Fragen
Sind Bargeld und Wertsachen über den Hausrat abgedeckt?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Dafür gelten allerdings besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Zählen selbst eingebaute Möbel und Einbauküchen zum versicherten Hausrat?
Ja, in das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören dazu, aber nur wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und deshalb die Gefahr dafür trägt.
Ist fremdes Eigentum im Haushalt mitversichert?
Fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet, gehört ebenfalls zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Sachen von Mietern oder Untermietern des Versicherungsnehmers.
Gehören beruflich genutzte Geräte zum Hausrat?
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ausschließlich beruflich oder gewerblich dienen, gehören dazu. Handelswaren und Musterkollektionen sind davon jedoch ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025