Bei der Hausratversicherung von Neodigital zählen unter anderem Bargeld, geladene Geldbeträge auf Karten, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten zu den Wertsachen. Wertschutzschränke müssen anerkannt sein, und je nach Aufbewahrung außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten bestimmte Entschädigungsgrenzen.
Wertsachen
Zu den versicherten Wertsachen gehören:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits im vorstehenden Punkt genannt sind;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall:
- für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt – der im Versicherungsschein genannte Betrag;
- für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere der im Versicherungsschein genannte Betrag;
- für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin der im Versicherungsschein genannte Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, welche Gegenstände als Wertsachen gelten – dazu zählen etwa Bargeld, geladene Geldbeträge, Urkunden, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Pelze, Kunstgegenstände und sehr alte Antiquitäten. Außerdem wird beschrieben, welche Anforderungen ein Wertschutzschrank erfüllen muss, etwa die Anerkennung durch eine Prüfstelle und ein Mindestgewicht bzw. eine sichere Verankerung. Grundsätzlich werden Wertsachen bis zur Versicherungssumme entschädigt; werden sie außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks aufbewahrt, gelten zusätzliche, im Versicherungsschein genannte Entschädigungsgrenzen.
Häufige Fragen
Was gehört alles zu den Wertsachen?
Dazu zählen Bargeld und auf Karten oder Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie Sachen aus Gold oder Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände, Silbersachen sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten mit Ausnahme von Möbelstücken.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Wertschutzschränke müssen durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein. Freistehende Schränke müssen mindestens 200 kg wiegen; bei geringerem Gewicht müssen sie fachmännisch nach Herstellervorschrift verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Bis zu welchem Betrag werden Wertsachen ersetzt?
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Gelten besondere Grenzen, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Ja. Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten je Versicherungsfall die im Versicherungsschein genannten Beträge – getrennt für Bargeld und geladene Geldbeträge, für Urkunden und Wertpapiere sowie für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025