Wer bei der Neodigital Hausratversicherung sein Konto per Lastschrift, Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon pay oder Google pay belasten lässt, muss zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung sorgen. Scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie nach einer Aufforderung in Textform sofort erfolgt – andernfalls darf der Versicherer das Mandat kündigen und Bearbeitungsgebühren weiterberechnen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist für die Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrags über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon pay, Google pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat oder die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche, die von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhoben werden, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag per Lastschrift, Kreditkarte oder einem Zahlungsdienstleister zahlen, müssen Sie dafür sorgen, dass zum Fälligkeitstermin genug Geld vorhanden ist. Scheitert der Einzug ohne Ihr Verschulden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn Sie nach einer Aufforderung in Textform sofort zahlen. Können Sie mehrere Beiträge zu vertreten haben, die trotz wiederholtem Versuch nicht eingezogen werden, darf der Versicherer die Zahlungsvereinbarung kündigen und Sie zur eigenständigen Überweisung verpflichten sowie entstandene Bearbeitungsgebühren weiterberechnen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht abgebucht werden kann?
Dann gilt die Zahlung trotzdem noch als rechtzeitig, wenn Sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. per E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers zahlen.
Gilt die Deckungspflicht auch bei Zahlung über PayPal oder Google pay?
Ja, die Pflicht zur ausreichenden Deckung zum Fälligkeitszeitpunkt gilt entsprechend auch bei Zahlung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon pay oder Google pay.
Darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Wenn Sie zu vertreten haben, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat oder die Zahlungsvereinbarung in Textform kündigen.
Muss ich Gebühren für gescheiterte Abbuchungen tragen?
Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche, die von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhoben werden, können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025