Wer Hausrat in einer Zweitwohnung oder in Ferien- und Wochenendhäusern über die Neodigital Hausratversicherung mitversichern möchte, sollte wissen, dass bestimmte Wertsachen dort ausgeschlossen sind. In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind unter anderem Bargeld, Schmuck, Edelmetalle und Kunstgegenstände nicht versichert; in nicht ständig bewohnten Gebäuden kommen weitere Ausschlüsse wie Schusswaffen und alte Antiquitäten hinzu.
Soweit Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung versichert ist, gilt eine abweichende Regelung. In diesem Fall sind die folgenden Sachen nicht versichert.
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden
Nicht versichert sind hier:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine und Perlen
- Briefmarken, Münzen und Medaillen
- alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände
In nicht ständig bewohnten Gebäuden
In nicht ständig bewohnten Gebäuden wie zum Beispiel Wochenend- und Ferienwohnungen/-häusern, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sind zusätzlich zu den oben genannten Sachen nicht versichert:
- Schusswaffen
- Foto- und optische Apparate
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken
Was bedeutet das konkret?
Wenn Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung versichert ist, gelten bestimmte Wertsachen als nicht versichert. In einer Zweitwohnung in einem ständig bewohnten Gebäude betrifft das unter anderem Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle und Kunstgegenstände. In nicht ständig bewohnten Gebäuden wie Ferien- oder Wochenendhäusern kommen zu diesen Ausschlüssen noch Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten hinzu – ausgenommen sind dabei Möbelstücke.
Häufige Fragen
Sind Bargeld und Schmuck in einer Zweitwohnung mitversichert?
Nein. In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind unter anderem Bargeld, Schmucksachen, Edelsteine und Perlen nicht versichert.
Welche zusätzlichen Sachen sind in einem Ferien- oder Wochenendhaus ausgeschlossen?
In nicht ständig bewohnten Gebäuden sind zusätzlich zu den Ausschlüssen für Zweitwohnungen auch Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten nicht versichert.
Gilt der Ausschluss für alte Antiquitäten auch für Möbelstücke?
Nein. Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, sind ausgeschlossen – mit Ausnahme von Möbelstücken.
Sind Kunstgegenstände in der Zweitwohnung versichert?
Nein. In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden zählen Kunstgegenstände zu den nicht versicherten Sachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025