Bei der Neodigital Hausratversicherung schützt die Außenversicherung versicherte Sachen weltweit, wenn sie sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden – also für Zeiträume bis zu drei Monaten. Geschützt sind Sachen des Versicherungsnehmers und der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, auch während Ausbildung, Wehrdienst oder Freiwilligendienst, solange kein eigener Hausstand gegründet wird. Für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten besondere Voraussetzungen, und die Entschädigung ist insgesamt auf 10.000 EUR begrenzt.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Sachen sind Eigentum des Versicherungsnehmers oder dienen seinem Gebrauch. Das gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 3 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung: Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung dehnt den Schutz für versicherte Sachen weltweit aus, wenn diese sich nur vorübergehend – also bis zu drei Monate – außerhalb des Versicherungsorts befinden. Geschützt sind Sachen des Versicherungsnehmers und der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Während Ausbildung, freiwilligem Wehrdienst oder gesetzlichem Freiwilligendienst gilt der Schutz auch länger, solange kein eigener Hausstand gegründet wird. Für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten besondere Bedingungen, und die Entschädigung ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Wie lange dürfen sich Sachen außerhalb des Versicherungsorts befinden, damit sie noch geschützt sind?
Die Sachen müssen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 3 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Gilt der Schutz auch, wenn ein Kind während der Ausbildung auswärts wohnt?
Ja. Während der Ausbildung, eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer des Aufenthalts – solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Sind Schäden durch Naturgefahren auch unterwegs mitversichert?
Für Schäden durch Naturgefahren besteht im Rahmen der Außenversicherung nur innerhalb von Gebäuden Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung maximal?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10.000 EUR begrenzt. Zusätzlich gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025