Bei der Hausratversicherung von Neodigital ist der Versicherungsort die im Versicherungsschein genannte Wohnung – dazu zählen alle privat genutzten Wohnräume, Loggien, Balkone und anschließende Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen auf dem Grundstück, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume für Hausrat sowie privat genutzte Garagen in der Nähe.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
Diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung).
Zur Wohnung gehören außerdem:
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen.
- Ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Auch hier steht der Nutzung durch den Versicherungsnehmer eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ebenfalls zur Wohnung gehören:
- Gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- Privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort ist die Wohnung, die im Versicherungsschein steht. Dazu zählen alle privat zum Wohnen genutzten Räume, Loggien, Balkone und direkt anschließende Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen auf demselben Grundstück. Auch gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume für Hausrat auf dem Grundstück und privat genutzte Garagen in der Nähe gehören dazu. Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume zählen dagegen nicht dazu, außer sie sind nur über die Wohnung erreichbar.
Häufige Fragen
Gehört ein Arbeitszimmer in meiner Wohnung zum Versicherungsort?
Ja. Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören zwar grundsätzlich nicht zur Wohnung, ausgenommen sind aber Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind – also das sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung.
Sind Balkon und Terrasse mitversichert?
Ja, Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen gehören zur Wohnung und damit zum Versicherungsort.
Ist meine Garage Teil des Versicherungsorts?
Privat genutzte Garagen gehören zum Versicherungsort, wenn sie sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Zusätzlich gehören privat genutzte Garagen dazu, soweit sie sich in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Zählen gemeinsam genutzte Kellerräume dazu?
Ja, gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (etwa ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller oder Waschkeller), gehören dazu, sofern sie sich auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025