Kommen bei einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung von Neodigital Wertpapiere oder Urkunden abhanden oder werden sie zerstört, muss der Versicherungsnehmer seine Rechte daran wahren – etwa durch unverzügliches Einleiten des Aufgebotsverfahrens bei aufgebotsfähigen Papieren oder durch Sperren von Sparbüchern und anderen sperrfähigen Urkunden. Verletzt er diese besondere Obliegenheit, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden
Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Wertpapieren und sonstigen Urkunden muss der Versicherungsnehmer etwaige Rechte wahren.
Zum Beispiel muss er:
- für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten
- Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt unter den festgelegten Voraussetzungen Folgendes: Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Wertpapiere oder Urkunden zerstört werden oder verloren gehen, muss der Versicherungsnehmer aktiv werden, um seine Rechte an diesen Papieren zu sichern. Dazu gehört, bei entsprechenden Papieren rasch das Aufgebotsverfahren einzuleiten und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden schnell sperren zu lassen. Wer das versäumt, riskiert, dass der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise nicht leisten muss.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn nach einem Schaden Wertpapiere oder Urkunden fehlen?
Sie müssen Ihre Rechte an den zerstörten oder abhandengekommenen Papieren wahren. Bei aufgebotsfähigen Wertpapieren und Urkunden leiten Sie unverzüglich das Aufgebotsverfahren ein, und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden lassen Sie unverzüglich sperren.
Was passiert, wenn ich die Sperrung oder das Aufgebotsverfahren versäume?
Wird diese besondere Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wie schnell muss ich Sparbücher sperren lassen?
Sperrfähige Urkunden wie Sparbücher müssen unverzüglich gesperrt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-S 2025