Bei Neodigital in der Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz auch dann gesichert, wenn nach einem Wechsel des Versicherers unklar ist, ob ein Sachschaden noch in die Vorversicherung oder bereits in den neuen Vertrag fällt. Neodigital lehnt die Schadenbearbeitung dann nicht allein wegen fehlenden Zuständigkeitsnachweises ab und tritt bei Uneinigkeit mit dem Vorversicherer unter bestimmten Voraussetzungen in Vorleistung.
Schadenfeststellung im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, wird der Versicherer die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit ablehnen.
Kann sich der Versicherer mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt er im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung. Dies gilt, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Voraussetzung ist:
- Der Versicherungsnehmer unterstützt den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes.
- Der Versicherungsnehmer tritt seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer ab.
Lässt sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Versicherungswechsel nicht klar ist, ob ein Schaden noch beim alten oder schon beim neuen Vertrag eingetreten ist, lehnt der Versicherer die Bearbeitung nicht einfach mit Verweis auf die fehlende Zuständigkeit ab. Können sich neuer und alter Versicherer nicht einigen, geht der neue Versicherer im Rahmen des vereinbarten Schutzes in Vorleistung, sofern die Vorversicherung ebenfalls geleistet hätte. Dafür muss der Versicherungsnehmer bei der Klärung mithelfen und seine Ansprüche gegen den Vorversicherer abtreten. Steht der Zeitpunkt des Schadens eindeutig fest, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn nach einem Versichererwechsel unklar ist, wann der Schaden entstanden ist?
Der Versicherer lehnt die Schadenbearbeitung nicht allein deshalb ab, weil sich die Zuständigkeit nicht nachweisen lässt. Bleibt eine Einigung mit dem Vorversicherer aus, tritt er im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, soweit auch die Vorversicherung geleistet hätte.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Vorleistung erfüllen?
Sie müssen den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre entsprechenden Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer abtreten.
Wer zahlt, wenn der Zeitpunkt des Schadens eindeutig feststeht?
Dann ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025