Zum versicherten Hausrat der Neodigital Hausratversicherung zählen bestimmte Dinge ausdrücklich nicht: etwa Kraftfahrzeuge aller Art samt Anhängern, Teile und Zubehör, Luft- und Wasserfahrzeuge, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Gebäudebestandteile sowie Sachen, die bereits über einen gesonderten Vertrag abgesichert sind. Auch elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören grundsätzlich nicht dazu, wobei die Kosten für die technische Wiederherstellung privater Daten nur bei zusätzlicher Vereinbarung übernommen werden.
Nicht zum Hausrat gehören
- Gebäudebestandteile, sofern sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
- Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Werden diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch diese Ersatzsachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht als versichert genannt sind.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht als versichert genannt sind.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers. Ausgenommen ist Hausrat, den der Versicherungsnehmer ihnen überlassen hat.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen).
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt zählt auf, welche Dinge nicht als Hausrat gelten und damit nicht mitversichert sind. Dazu zählen unter anderem Gebäudebestandteile, Fahrzeuge (Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge) samt Teilen und Zubehör, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen sowie der Hausrat von Mietern und Untermietern. Auch Gegenstände, die bereits über einen eigenen Vertrag abgesichert sind, sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht dazu. Für die technische Wiederherstellung privater Daten besteht Schutz nur bei zusätzlicher Vereinbarung.
Häufige Fragen
Sind Autos und Anhänger über die Hausratversicherung abgesichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör gehören nicht zum Hausrat, unabhängig davon, ob sie versicherungspflichtig sind, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
Ist der Hausrat von Untermietern in meiner Wohnung mitversichert?
Grundsätzlich nein. Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers gehört nicht dazu. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer ihnen diesen Hausrat überlassen hat.
Zahlt die Versicherung, wenn meine gespeicherten Daten verloren gehen?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen sind nur versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Was gilt für Schmuck, der bereits separat versichert ist?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag abgesichert sind – etwa Schmucksachen, Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum Hausrat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025