Wer aus seinem Hausratvertrag bei der Neodigital gegen den Versicherer klagen möchte, findet hier, welches Gericht örtlich zuständig ist: Maßgeblich ist der Sitz des Versicherers oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung. Damit ist klar geregelt, wo eine Klage aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer eingereicht werden kann.
Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Alternativ ist die für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung maßgeblich.
Was bedeutet das konkret?
Möchte der Versicherungsnehmer wegen des Versicherungsvertrags gegen den Versicherer vor Gericht gehen, bestimmt sich das zuständige Gericht nach dem Sitz des Versicherers. Ist eine bestimmte Niederlassung für den Vertrag zuständig, kann auch deren Standort maßgeblich sein.
Häufige Fragen
Wo muss ich klagen, wenn ich gegen meinen Versicherer vorgehen will?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder an der für den Vertrag zuständigen Niederlassung zuständig.
Wonach richtet sich das örtlich zuständige Gericht bei einer Klage gegen den Versicherer?
Es richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025