Bei der Hausratversicherung von Neodigital lassen sich die Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus zahlen. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, auch bei längerer Vertragsdauer – bei kürzerer Vertragsdauer entspricht sie dieser.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
- oder als Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie können den Beitrag für Ihre Hausratversicherung im Voraus zahlen – wahlweise in laufenden Raten (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) oder auf einmal als Einmalbeitrag. Für die Berechnung gilt eine Versicherungsperiode von einem Jahr, selbst wenn der Vertrag über einen längeren Zeitraum läuft. Nur wenn der Vertrag von vornherein kürzer als ein Jahr abgeschlossen ist, deckt sich die Versicherungsperiode mit dieser kürzeren Vertragsdauer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag bezahlen?
Je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich als laufende Zahlung – oder als Einmalbeitrag. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn mein Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025