Nach einem Einbruchdiebstahl, Wasser- oder Gasschaden übernimmt die Neodigital in der Hausratversicherung zahlreiche Zusatzkosten: von missbräuchlichen Telefongebühren über Wasser- und Gasmehrverbrauch bis zu Umzugs-, Datenrettungs- und Haustierbetreuungskosten. Auch Rückreisekosten aus dem Urlaub, Mehrkosten durch Preissteigerung oder Technologiefortschritt und energetisch modernere Haushaltsgeräte werden bis zu festgelegten Beträgen ersetzt.
Telefonmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl
Ergänzend werden die Kosten erstattet, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschaden entstehen.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Mehrkosten infolge Preissteigerung
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung.
Veranlasst der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung nicht unverzüglich, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Wasser- und Gasverlust
Ergänzend ersetzt der Versicherer die Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Versicherungsfalles entsteht und den das Wasser- bzw. Gasversorgungsunternehmen in Rechnung stellt.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Mehrkosten infolge Technologiefortschritt
Ergänzend ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen. Voraussetzung ist, dass eine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge des Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommt.
Rückreisekosten vom Urlaub / von der Dienstreise
Ergänzend ersetzt der Versicherer Reisemehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder geschäftlich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen und höchstens 6 Wochen.
Reisemehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, soweit es die Umstände gestatten, vor Antritt der Reise an den Schadenort beim Versicherer Weisungen einzuholen.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.000 EUR.
Umzugskosten
Ergänzend ersetzt der Versicherer auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Datenrettungskosten
Ergänzend ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht die Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind. Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für:
- Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien);
- Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Kosten für Haustierbetreuung nach Versicherungsfall
Ergänzend übernimmt der Versicherer die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder ähnlichen Unterbringung. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Wohnung wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Mehrkosten für energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten
Ergänzend ersetzt der Versicherer Mehrkosten für nach einem ersatzpflichtigen Versicherungsfall neu zu beschaffende wasser- bzw. energiesparende Waschmaschinen, Kühlschränke, Trockner, Geschirrspüler und Gefrierschränke mit der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren höchsten Effizienzklasse.
Schlossänderungskosten für Gemeinschaftstüren
Ergänzend sind auch Kosten für Schlossänderungen sowie Schlüssel an Gemeinschaftstüren auf dem Versicherungsgrundstück bis 1.000 EUR versichert.
Kosten für Sachverständigenverfahren
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 10.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens bis zu einem Betrag von 5.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Über den Ersatz für beschädigten Hausrat hinaus werden auch verschiedene Folgekosten übernommen – etwa missbräuchlich verursachte Telefongebühren nach einem Einbruch, Mehrverbrauch von Wasser und Gas, Umzugskosten bei dauerhaft unbewohnbarer Wohnung sowie die Rettung privater Daten. Auch Rückreisekosten bei Abbruch einer Reise, die Unterbringung von Haustieren und Mehrkosten durch Preissteigerung, Technologiefortschritt oder energiesparende Neugeräte sind bis zu festgelegten Höchstbeträgen gedeckt. Für viele dieser Leistungen gelten eigene Grenzen wie 500, 1.000, 2.000 oder 5.000 EUR.
Häufige Fragen
Werden nach einem Einbruch auch unberechtigt verursachte Telefonkosten übernommen?
Ja. Kosten durch missbräuchliche Nutzung des Telefons (Festnetz und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahl werden bis 500 EUR erstattet. Auf Verlangen ist ein Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Bis zu welchem Betrag werden Rückreisekosten aus dem Urlaub erstattet?
Reisemehrkosten werden bis 2.000 EUR ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Reise abbricht und an den Schadenort reist. Erheblich ist ein Schaden, wenn er voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit am Schadenort notwendig macht.
Sind Kosten für die Rettung privater Daten mitversichert?
Ja, die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung privat genutzter Daten und Programme werden bis 1.000 EUR ersetzt, wenn sie durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung des Datenträgers verloren oder unbrauchbar wurden. Nicht ersetzt werden Kosten für Raubkopien, für auf Sicherungsmedien vorgehaltene Daten sowie für einen neuen Lizenzerwerb.
Was passiert mit meinen Haustieren, wenn die Wohnung nach einem Schaden nicht nutzbar ist?
Die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder ähnlichen Unterbringung werden bis 500 EUR übernommen, und zwar so lange, bis die Wohnung wieder benutzbar oder eine Haltung in einem nutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025