Bei der Neodigital Hausratversicherung sind Schäden durch Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern mitversichert, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist – gleichgestellt sind Pedelecs und E-Bikes ohne Versicherungspflicht. Zusätzlich wird Entschädigung geleistet, wenn versicherte Sachen aus aufgebrochenen verschlossenen Pkw, Wohnmobilen, Dachboxen oder Kraftfahrzeuganhängern entwendet werden. Damit der Schutz greift, gelten Pflichten wie die Sicherung des Fahrrads durch ein eigenständiges Schloss und die unverzügliche Anzeige bei der Polizei.
Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern
Sofern es vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist, sind Schäden durch Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern mitversichert.
- Der Versicherungsschutz für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich auch auf Schäden durch Diebstahl. Fahrrädern gleichgestellt sind Pedelecs sowie E-Bikes, sofern keine Versicherungspflicht besteht.
- Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte „Rahmenschlösser"), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
- Für die mit dem Fahrrad und Fahrradanhänger lose verbundenen und regelmäßig ihrem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem versicherten Fahrrad und/oder Fahrradanhänger abhandengekommen sind.
- Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummern der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt er diese Bestimmung, so kann er die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzugeben. Außerdem muss er dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten zur Sicherung durch ein Schloss, zur Beschaffung der Unterlagen oder zur Anzeige des Diebstahls, so ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
- Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
Entschädigung wird auch geleistet für versicherte Sachen, wenn sie durch Aufbrechen verschlossener Personenkraftwagen oder Wohnmobile, Dachboxen oder Kraftfahrzeuganhänger – nicht aber Wohnwagen – entwendet, zerstört oder beschädigt werden.
Keine Entschädigung wird geleistet für:
- Wertsachen
- Schusswaffen
- Foto-, Film- und Videogeräte und deren Zubehör
- Geräte der Informationstechnik (z. B. PC, Notebooks u. ä.)
- tragbare Telefone (Handy)
- mobile Navigationsgeräte
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt er diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es vereinbart ist, deckt die Versicherung auch den Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern ab, wobei Pedelecs und E-Bikes ohne Versicherungspflicht dazugehören. Dafür muss das Rad mit einem eigenständigen Schloss gesichert und ein Diebstahl unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden. Zusätzlich ersetzt der Versicherer bis 2.500 EUR versicherte Sachen, die aus aufgebrochenen verschlossenen Pkw, Wohnmobilen, Dachboxen oder Kfz-Anhängern gestohlen oder beschädigt werden – bestimmte Wert- und Elektronikgegenstände sind dabei aber ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes und Pedelecs beim Diebstahl mitversichert?
Ja, Pedelecs und E-Bikes sind Fahrrädern gleichgestellt und mitversichert, sofern für sie keine Versicherungspflicht besteht.
Wie muss ich mein Fahrrad gegen Diebstahl sichern?
Sie müssen das Fahrrad mit einem eigenständigen Fahrradschloss sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung nutzen. Dauerhaft mit dem Fahrrad verbundene Schlösser wie Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Was ist beim Diebstahl von Sachen aus dem Auto abgedeckt und was nicht?
Ersetzt werden versicherte Sachen, die durch Aufbrechen eines verschlossenen Pkw, Wohnmobils, einer Dachbox oder eines Kfz-Anhängers gestohlen oder beschädigt werden – bis 2.500 EUR. Nicht ersetzt werden unter anderem Wertsachen, Schusswaffen, Foto-, Film- und Videogeräte, Geräte der Informationstechnik, Handys und mobile Navigationsgeräte. Wohnwagen sind ausgenommen.
Was passiert, wenn ich den Diebstahl nicht bei der Polizei anzeige?
Die unverzügliche Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle ist eine Obliegenheit. Wird sie verletzt, kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025