Bei der Hausratversicherung von Neodigital gilt eine Gefahrerhöhung insbesondere dann als anzeigepflichtig, wenn sich ein vor Vertragsschluss abgefragter Umstand ändert, wenn eine ständig bewohnte Wohnung länger als sechs Monate unbewohnt und weder beaufsichtigt noch gesichert bleibt oder wenn vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder nicht mehr gebrauchsfähig sind. Auch beim Wohnungswechsel können sich abgefragte Umstände ändern und eine Anzeigepflicht auslösen.
Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:
- Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
- Anlässlich eines Wohnungswechsels ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 6 Monate oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt. Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung z. B. dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
- Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
Folgen einer Gefahrerhöhung
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind gesondert geregelt.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Veränderungen an der versicherten Wohnung oder an den Vertragsangaben gelten als Gefahrerhöhung und müssen dem Versicherer angezeigt werden. Dazu zählen etwa geänderte Umstände, nach denen vor Vertragsschluss oder im Antrag gefragt wurde, eine über sechs Monate unbewohnte und ungesicherte Wohnung sowie das Entfernen oder Herunterfahren vereinbarter Sicherungen. Eine Wohnung gilt beispielsweise dann als beaufsichtigt, wenn nachts eine dazu berechtigte volljährige Person anwesend ist.
Häufige Fragen
Wann muss ich eine Gefahrerhöhung bei der Hausratversicherung melden?
Unter anderem dann, wenn sich ein vor Vertragsschluss abgefragter Umstand ändert, bei einem Wohnungswechsel ein im Antrag abgefragter Umstand sich ändert, die Wohnung länger als 6 Monate unbewohnt und weder beaufsichtigt noch gesichert ist oder vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder nicht gebrauchsfähig sind.
Wann gilt eine Wohnung als beaufsichtigt?
Eine Wohnung ist zum Beispiel dann beaufsichtigt, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Ab wann ist eine leerstehende Wohnung eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung?
Wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 6 Monate oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und zudem nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert ist.
Was passiert, wenn eine Gefahrerhöhung eintritt?
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in einem gesonderten Teil des Bedingungswerks geregelt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025