Wann die Neodigital in der Hausratversicherung die Entschädigung auszahlt, hängt davon ab, dass der Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt ist – einen Monat nach der Schadenmeldung ist eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags möglich. Zudem wird die Entschädigung ab dem Tag der Schadenmeldung verzinst, mit einem Zinssatz zwischen 4 und 6 Prozent pro Jahr, und in bestimmten Fällen kann die Zahlung aufgeschoben werden.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gelten die folgenden Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Entschädigung
Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Zinssatz
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mindestens aber bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen für Fälligkeit und Verzinsung gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung wird fällig, sobald der Versicherer den Anspruch nach Grund und Höhe endgültig geprüft hat. Bereits einen Monat nach der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen. Die Entschädigung wird ab dem Tag der Schadenmeldung verzinst, außer sie wird innerhalb eines Monats gezahlt; der Zinssatz bewegt sich zwischen 4 und 6 Prozent pro Jahr. In bestimmten Fällen darf der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Häufige Fragen
Ab wann kann ich eine Abschlagszahlung verlangen?
Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch sind die Zinsen auf die Entschädigung?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs, beträgt aber mindestens 4 Prozent und höchstens 6 Prozent pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Wird die Entschädigung immer verzinst?
Die Verzinsung beginnt am Tag der Schadenmeldung. Sie entfällt jedoch, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Wann darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass des Versicherungsfalls läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025