Zum versicherten Hausrat bei der Neodigital Hausratversicherung zählen alle Sachen, die dem privaten Haushalt des Versicherungsnehmers zum Gebrauch oder Verbrauch dienen – dazu gehören auch Wertsachen und Bargeld sowie unter bestimmten Voraussetzungen Einbaumöbel, Anbauküchen, Antennenanlagen, Boote, Gleitschirme, beruflich genutzte eitsgeräte und sogar Haustiere.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Damit ist Gebrauch bzw. Verbrauch gemeint.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen, zum Beispiel Einbaumöbel und Einbauküchen. Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden, zum Beispiel Fische, Katzen, Vögel.
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum im Sinne der oben genannten Punkte, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Als Hausrat gelten alle Gegenstände, die dem privaten Haushalt zum Gebrauch oder Verbrauch dienen, einschließlich Wertsachen und Bargeld. Auch bestimmte fest eingebaute Sachen, Anbaumöbel, privat genutzte Antennen und Markisen, verschiedene Fahrzeuge und Sportgeräte, beruflich genutzte Arbeitsgeräte sowie Haustiere zählen dazu. Ebenso ist fremdes Eigentum im Haushalt mitversichert – allerdings nicht die Sachen von Mietern oder Untermietern.
Häufige Fragen
Sind Wertsachen und Bargeld beim Hausrat mitversichert?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Dafür gelten allerdings besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Zählen Einbauküchen und Einbaumöbel zum versicherten Hausrat?
Ja, in das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören dazu, aber nur, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt.
Sind beruflich genutzte Arbeitsgeräte im Haushalt mitversichert?
Ja, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ausschließlich beruflich oder gewerblich dienen, gehören dazu. Handelswaren und Musterkollektionen sind jedoch ausgeschlossen.
Ist fremdes Eigentum in meinem Haushalt versichert?
Fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet, gehört ebenfalls zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025