Wer seinen Hausratbeitrag bei Neodigital per Lastschrift, Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay begleicht, muss zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung sorgen. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn der Versicherungsnehmer unverzüglich nach einer Aufforderung in Textform zahlt. Wird der Einzug wiederholt aus vom Versicherungsnehmer zu vertretenden Gründen verhindert, darf der Zahlungsweg gekündigt werden – und Bearbeitungsgebühren können weitergegeben werden.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist für die Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon pay, Google pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Bearbeitungsgebühren, die von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister für fehlgeschlagene Einzugsversuche erhoben werden, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Beitrag per Lastschrift, Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay eingezogen wird, muss zum Fälligkeitstermin genug Geld verfügbar sein. Scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, zählt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn man nach der Aufforderung des Versicherers sofort zahlt. Ist der wiederholt fehlgeschlagene Einzug selbst zu vertreten, darf der Versicherer den vereinbarten Zahlungsweg in Textform kündigen und die entstandenen Bearbeitungsgebühren weiterberechnen.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn mein Beitrag per Lastschrift oder PayPal eingezogen wird?
Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags muss für eine ausreichende Deckung des Kontos gesorgt sein. Diese Pflicht gilt gleichermaßen bei Zahlung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay.
Was passiert, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden konnte?
Dann gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform – zum Beispiel per E-Mail – abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Darf der Versicherer den Zahlungsweg kündigen?
Ja. Wenn der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, dass Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister in Textform kündigen. Er muss darin darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer den ausstehenden und zukünftige Beiträge selbst übermitteln muss.
Können mir Gebühren für einen fehlgeschlagenen Einzug berechnet werden?
Ja. Bearbeitungsgebühren, die von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister für fehlgeschlagene Einzugsversuche erhoben werden, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-L 2025